Corona-Informationen

Aktuelle Regelungen

Für die Schulen und Schulkindergärten galt bis zu den Osterferien die bisherige Testobliegenheit, das heißt die regelmäßige Testung als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht blieb bestehen. Ausgenommen davon waren immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen). Seit den Osterferien ist die Testpflicht entfallen.

Die Maskenpflicht ist seit dem 4. April entfallen. Masken dürfen selbstverständlich weiterhin getragen werden.
Nähere Informationen dazu finden Sie im aktuellen Schreiben vom 31. März 2022.

Informationen Land BW